Die maximale Strafdrohung der DSGVO beträgt bis zu 2%-4% des gesamten weltweit erzielten Jahresumsatzes eines Unternehmen (oder bis zu 20 Mio EUR).

 

Daneben hat jeder der einen materiellen oder immateriellen Schaden erlitten hat, der auf einen Verstoß gegen die DSGVO zurückzuführen ist, Anspruch auf Schadenersatz. Denkbar sind etwa immaterielle Schäden durchPersönlichkeitsrechtsverletzungen, erlittene Kränkungen, Beeinträchtigung der Privatsphäre u.a. Mitbewerber könnten etwa Ansprüche gestützt auf UWG geltend machen.

 

Derzeit ist gem. dem Datenschutzgesetz (2018) vorgesehen, dass Betroffene sich an die Datenschutzbehörde wenden sollen, um erst danach gerichtlich Hilfe in Anspruch zu nehmen. Eine Prüfung im Einzelfall für das zielführendste Vorgehen ist jedenfalls geboten.

 

Auch Dienstleister, wie Cloud-Anbieter, externe Administratoren etc., sind von diesen Haftungsdrohungen umfasst ("Auftragsverarbeiter" gem. DSGVO).

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Diese Information ist eine grundsätzliche Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.