Sie haben eine Exekutionsbewilligung erhalten?

Wie ist vorzugehen?

Erheben Sie zunächst:

  • Wann wurde die Exekutionsbewilligung zugestellt (siehe Zustellgesetz), dazu sind ua folgende Informationen nötig:
    • Wer hat wann das Schreiben wie in Empfang genommen? Wenn das nicht der Empfänger war: gibt es Vereinbarungen, Vollmachten oä dazu?
    • Welche Daten sind am Kuvert festgehalten, welches Datum trägt der Beschluss?
    • Falls es eine Hinterlegungsanzeige gibt:
    • An welchem Tag wurde die Hinterlegungsanzeige erstellt?
    • Ab welchem Datum bis zu welchem Datum läuft die Abholfrist?
    • Wann wurde abgeholt?
    • Waren Sie ortsabwesend? Von wann bis wann wo?
  • Bei anderen Übermittlungswegen: Wann wurde was von wem wie übernommen/eingesehen?

  • Aufgrund welcher rechtskräftiger/rechtswirksamer Titel - wie Urteile, Beschlüsse, gerichtliche Vergleiche - ist die Exekutionsbewilligung ergangen?
  • Stimmen alle Angaben in der Exekutionsbewilligung?
  • Welche Rechtsmittelfristen bestehen? Ist die Erhebung eines Rechtsmittles aussichtsreich?
  • Wie kam es zur Exekution, welche Verfahren bestanden/bestehen vor der Exekutionsbewilligung?
  • Warum wurde nicht bezahlt bzw. nicht dem bewilligten Inhalt entsprochen? Wurde bereits bezahlt/entsprochen?
  • Liegt eine Überschuldung/Zahlungsunfähigkeit vor? Insolvenz- und/oder Schuldenregulierungsverfahren wären zu überlegen.

Die Mittel um eine rechtswidrige Exekution zu bekämpfen sind ua:

  • Klagen
  • Rechtsmittel wie Einspruch im vereinfachten Bewilligungsverfahren oder Rekurs.
  • Dazu kann uU ein Antrag auf aufschiebende Wirkung gestellt werden.
  • Bei Erfüllung kann ein Einstellungsantrag gestellt werden.
  • Daneben können noch andere Rechtsbehelfe auch allf. zum Titelverfahren offen sein.

Zu beachten ist, dass kurze Fristen einzuhalten sind, die ab Zustellung der Exekutionsbewilligung laufen. Die Beruteilung der Zustellund ist oft nicht einfach oder eindeutig, daher ist vorsichthalber von früherer Zustellung auszugehen, als zb dem Hinterlegungsdatum.

Kontaktieren Sie uns bei Fragen und zur Prüfung konkreter Vorkommnisse.

Diese Checkliste dient der ersten Orientierung und kann eine juristische Beratung nicht ersetzen.