"Auftragsverarbeitung" - Dienstleister

 

Datenverarbeitungen werden häufig ausgelagert durch Dienstleister (am Mai "Auftragsverarbeiter") erledigt.

Z.Bsp.:

 

- Hostingangebote (E-Mail, Cloud Services)

- Lohnverrechnung

 

Mit der DSGVO wird der Dienstleister zum Auftragsverarbeiter.

 

Mit diesen ist ein Vertrag mit zwingendem gesetzlichem Inhalt abzuschließen, wie z.B.:

-Dokumentation der Weisungen des Auftraggebers

-Einhaltung der gesetzlichen Sicherheitsstandards (u.a. Stand der Technik)

-Überprüfbarkeit der DSGVO Compliance durch den Auftraggeber

 

Der Auftragsverarbeiter hat auch Verarbeitungsverzeichnisse zu führen.

 

Häufig finden sich in vorgefertigten Auftragsverarbeitervereinbarungen auch Klauseln, die nicht nur die DSGVO betreffen und daneben bestehende Vereinbarungen modifizieren können.

 

Kontaktieren Sie uns für maßgeschneiderte "Auftragsverarbeitervereinbarungen".

 

Diese Information ist eine grundsätzliche Einführung und ersetzt keine Beratung im Einzelfall.

 

 

 

 

Diese Information ist eine grundsätzliche Information und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Benutzen Sie allf. Muster nur nach eingehender allseitiger Prüfung und individueller Anpassung.