Folgende Ressourcen geben einen Überblick zur Frage, ob eine Datenschutz-Folgenabschätzung ("DPIA") durchzuführen ist:

Liste des Europäischen Datenschutzbeauftragen zur Datenschutz-Folgenabschätzung

Datenschutz-Folgenabschätzung-Ausnahmenverordnung (DSFA-AV)

Erläuterungen zum Entwurf der DSFA-AV vom 21. März 2018 (PDF, 255 KB)

Sollte keine DSFA erstellt werden, ist eine Einschätzung zu erstellen, warum keine Datenschutz-Folgenabschätzung notwendig ist.

Kritische Datenanwendungen sind u.a. jedenfalls zusammengefasst:

 

Anmerkung: Der Europäische Datenschutzbeauftragt bezeichnet im obigen Entwurf Fotos als nicht per se sensible personenbezogene Daten, lediglich wenn sie mit Gesichtserkennung / Biometrie verbunden werden oder um weitere sensible Daten abzuleiten (Anm: "used to infer other seinsitive data").

 

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