In Österreich können Sie im Rahmen der Verfahrenshilfe einen Rechtsanwalt kostenlos zugewiesen bekommen. Die Kosten für den Rechtsanwalt trägt bei Obsiegen der Gegner, bzw. sollten Sie später wieder zu mehr Einkommen gelangen Sie zbw. der Staat. Näheres können Sie bei der jeweiligen Behörde erfahren.

 

Einen Antrag auf Verfahrenshilfe können Sie bei jedem Bezirksgericht an den Amtstagen stellen.

Amtstag ist in der Regel Dienstag. Manche Bezirksgerichte erfordern eine vorherige Anmeldung (telefonisch).

Das nächste Bezirksgericht finden Sie über das Suchformular auf der Webseite des Justizministerium - geben Sie dazu mi grünen Feld Ihre Postleitzahl ein:

Hier klicken um zur Gerichtssuche des Justizministeriums zu gelangen.

 

Um die Daten der österreichischen Gerichte, wie Telefonnummer, Adresse oä abzurufen, klicken sie hier. Wählen Sie anschließend den Oberlandesgerichtssprengel und den Landesgerichtssprengel.