Entschädigung für Quarantänemaßnahmen, wie geht das?

 

Laden Sie hier meine Checkliste zu den Voraussetzungen für einen Entschädigungsantrag.

Das Epidemiegesetz sieht vor, dass der Verdienstentgang aufgrund von Quarantänemaßnahmen vom Staat zu ersetzen ist.

Das Covid-19-Maßnahmengesetz - auch "Pandemie Gesetz" genannt - sieht dies Ansprüche nicht vor. 

Daher ist es möglich diese Bestimmung als verfassungswidrig anzusehen, da nicht klar ist, aus welchem sachlich gerechtfertigten Grund die Entschädigung gem. Epidemiegesetz entfallen sollte.

Um dies geltend zu machen, sind meines Erachtens mehrere Wege möglich, zB. ein VfGH Beschwerde. Bei Fragen kontaktieren Sie mich.

--> Update 22.7.2020: Der VfGH hat erste Erkenntnisse zu dieser Frage veröffentlicht, siehe https://www.vfgh.gv.at/medien/Covid_Entschaedigungen_Betretungsverbot.de.php?fbclid=IwAR18U4Dp3PKNWSfdDWgvQVjxkjOwiTS44QrkBTcuKmVAqdVT72f-Vrk1rLU 

Auch Arbeitnehmer, die aufgrund einer Quarantänemaßnahme nicht zur Arbeit gehen konnten und dadurch einen Ausfall erlitten haben, sind betroffen

Betriebe, wie Restaurants, Frisöre, Hotels, Lifte etc, die aufgrund einer Quarantäntemaßnahme geschlossen halten mussten, sind betroffen.

Die Frist zur erstmaligen Geltendmachung von Entschädigungsansprüchen gem. Epidemiegesetz beträgt nur 6 Wochen.

Im Einzelnen sind viele Rechtsfragen dazu offen, jedenfalls sollte der Anspruch rechtzeitig angemeldet werden.

Diese Entschädigung betrifft nur gewisse Maßnahmen nach dem Epidemiegesetz, d.h. z.B. Bescheide von der Bezirkskauptmannschaft gem. Epidemiegesetz, wie sie in Tirol, Vorarlberg etc. ergangen sind. Diese Entschädigung betrifft nicht die allgemeinen Beschränkungen aufgrund der Gesetze, die in Zusammenhang mit Covid erlassen wurde. Hier kann es weitere Entschädigungs- und Schadenersatzansprüche geben, die jedenfalls im Einzelfall zu prüfen sind.

Die "Frist zur Geltendmachung des Anspruches auf Entschädigung oder Vergütung des Verdienstentganges."
beträgt 6 Wochen, danach ist es jedenfalls zu spät. Vor kurzem wurde ein gesetzliche Fristerstreckung beschlossen, kontaktieren Sie mich, um zu prüfen, ob und wie diese auf Ihren Fall anwendbar ist.

§ 33 Epidemiegesetz sieht eine Frist von 6 Wochen vor. Das Epidemiegesetz ist unter folgender Adresse abrufbar:

https://bit.ly/3aUDMsn

Für weitere Informationen kontaktieren Sie mich.