Wenn Jugendliche oder junge Erwachsene eine Anklage erhalten, greift in Österreich das Jugendstrafrecht. Die Strafhöhen sind halbiert, Diversion ist leichter möglich, eigene Zuständigkeiten bei Gericht bestehen.
Wichtig ist frühzeitig tätig zu werden, eventuell kann eine Verhandlung vermieden werden.
1. Wer fällt unter das Jugendstrafrecht?
Die rechtliche Einordnung hängt vom Alter zum Zeitpunkt der Tat ab:
- Das JGG gilt für alle Personen von 14-18.
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Junger Erwachsener: wer das achtzehnte, aber noch nicht das einundzwanzigste Lebensjahr vollendet hat. Für junge Erwachsene gelten auch Erleichterungen.
2. Besonderheiten im Verfahren
Das Verfahren vor dem Jugendgericht unterscheidet sich in wesentlichen Punkten vom Erwachsenenstrafrecht:
- Öffentlichkeit: Bei Jugendlichen ist die Öffentlichkeit der Verhandlung oft ausgeschlossen, um die Resozialisierung nicht zu gefährden.
- Jugendgerichtshilfe: Oft gibt es Stellungnahmen
- Strafrahmen: Die Höchststrafen sind im Vergleich zum allgemeinen Strafrecht deutlich reduziert.
3. Die Rolle der Verteidigung
Eine professionelle Vertretung ist in diesem Stadium entscheidend. Die Aufgaben umfassen:
Akteneinsicht & Strategie
Zuerst muss geklärt werden, was genau in der Anklageschrift steht und welche Beweise vorliegen. Erst danach wird entschieden, ob ein Geständnis (oft strafmildernd) oder ein Bestreiten der Vorwürfe sinnvoll ist.
Prüfung einer Diversion
Das Ziel im Jugendstrafrecht ist oft die Diversion. Das bedeutet: Das Verfahren wird ohne Urteil eingestellt, wenn der/die Beschuldigte eine Leistung erbringt, wie zum Beispiel:
- Zahlung eines Geldbetrages.
- Gemeinnützige Leistungen (Sozialstunden).
- Ein Tatausgleich (Mediation zwischen Täter und Opfer).
Begleitung zur Hauptverhandlung
Der Beistand durch einen Verteidiger gibt Sicherheit. Beantragen Sie Verfahrenshilfe, wenn das Einkommen gering ist.
4. Was ist jetzt zu tun?
- Fristen beachten
- Keine Aussage ohne Anwalt
- Kontakt zur Rechtschutzversicherung: Falls eine Versicherung besteht, sollte umgehend eine Deckungsanfrage gestellt werden.
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