Betrifft: Wohnungseigentum, Balkonkraftwerke
-keine Ablehnung möglich durch Miteigentümer nach WEG ausser in Spezialfällen
-Schweigen gilt uU als Zustimmung - Fragen Sie mich für ein möglichst effektives Vorgehen
-Bevorzugung von Balkonkraftwerken ähnlich Wasseranschlüssen.
Was fehlt?
-Gilt nicht für Mieter ! Mieter müssen den Mietvertrag prüfen, ob sie ein Recht auf ein Balkonkraftwerk haben.
-Spezialfall: Eigentum ausserhalb WEG
-Balkonkraftwerke ohne Schukostecker-Anschluss / Anlagen über 800 Watt -> Achtung Speziallfall Dachmontage!
-Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz
Sind Änderungen noch möglich:
-Ja, erkundigen Sie sich gerne bei mir im September.