Betrifft: Wohnungseigentum, Balkonkraftwerke

-keine Ablehnung möglich durch Miteigentümer nach WEG ausser in Spezialfällen

-Schweigen gilt uU als Zustimmung - Fragen Sie mich für ein möglichst effektives Vorgehen

-Bevorzugung von Balkonkraftwerken ähnlich Wasseranschlüssen.

 

 

Was fehlt?

-Gilt nicht für Mieter ! Mieter müssen den Mietvertrag prüfen, ob sie ein Recht auf ein Balkonkraftwerk haben.

-Spezialfall: Eigentum ausserhalb WEG

-Balkonkraftwerke ohne Schukostecker-Anschluss / Anlagen über 800 Watt -> Achtung Speziallfall Dachmontage!

-Zustimmung des Bundesrats zum Gesetz

 

Sind Änderungen noch möglich:

-Ja, erkundigen Sie sich gerne bei mir im September.

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