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Rechtsanwalt Philipp Miller, Wien - Softwaremängel

Gewährleistung für Softwaremängel

Fehlerhafte Software ist ein Ärgernis. Prüfen Sie Schadenersatz- und Gewährleistungsansprüche.

Checkliste:

  • Liegt Standard- oder Individualsoftware vor?
  • Wurde die Software gekauft/gemietet/geleast?
  • Gab es ein Beratungsgespräch?
  • Bug oder Feature / erheblicher Mangel?
  • Wurde der Mangel ordentlich gerügt?
  • Was enthält die Dokumentation der Software dazu?
  • Liegt Nachvollziehbarkeit vor?
  • Ist der Mangel nachvollziehbar, detailliert dokumentiert?
  • Sind Schäden dokumentiert?
  • Ausschlüsse der Gewährleistung/Haftung?

 

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